E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Flugverspätung um mehr als 5 Stunden stellt keine bloße Unannehmlichkeit dar

Bei einer Verspätung des Hinflugs um mehr als 5 Stunden liegt keine bloße Unannehmlichkeit mehr vor.

Demnach sind nach dem AG Hamburg Flugverspätungen von 4 Stunden in Zeiten des Massentourismus noch hinnehmbar und als bloße Unannehmlichkeiten zu qualifitziern. Bei längeren Verspätungen ist die Grenze des zumutbaren allerdings überschritten.
Insbesondere wenn der Hinflug nicht mehr an dem in der Reisebeschreibung angegebenen Tag beendet wird und die Nachtruhe komplett entfällt, kann der Reisepreis gemindert werden.
Dabei kann für jede über 4 Stunden hinausgehende Verlängerung der Anreise eine Minderung von 5 % des Tagesreisepreises geltend gemacht werden.
 
Amtsgericht Hamburg, Urteil AG Hamburg 8B C 194 10 vom 02.09.2010
Normen: BGB § 651 d I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Kuendigungsfristen Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, ausserordentliche verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Mobbing Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg