E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitsrecht für leitende Angestellte

Wenn Arbeitnehmer in die Position kommen, als leitender Angestellter tätig zu werden, kann man diesen Schritt als beruflichen Aufstieg ansehen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass nicht nur eine bessere Vergütung mit diesem einherkommt. Sondern auch mehr Verantwortung und insbesondere deutliche Einbußen in Bezug auf den Kündigungsschutz. Der Begriff „Leitender Angestellter“ besitzt keine gesetzlich allgemeingültige Definition. Es ist daher möglich, dass ein Arbeitnehmer leitender Angestellter nach dem Kündigungsschutzgesetz oder nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist.

Kündigung Kündigungsschutz

Leitende Angestellte und die Frage der Kündigung

Wie bereits erwähnt, genießen leitende Angestellte nicht denselben Kündigungsschutz, wie gewöhnliche Arbeitnehmer. Das heißt jedoch nicht, dass sie von diesem gänzlich ausgeschlossen sind. Weil sie nicht die Stellung eines Arbeitnehmers haben, vertritt der Betriebsrat leitende Angestellte auch nicht bzgl. Kündigungen. Ex existiert jedoch ein dem Betriebsrat vergleichbares Organ – der sogenannte Sprecherausschuss – der anstelle des Betriebsrats für leitende Angestellte zuständig ist.

Tantiemen bei leitenden Angestellten

Teile des Unternehmensgewinns als zusätzlichen Entgeltteil an Mitarbeiter auszuzahlen (die sogenannten Tantiemen), ist eine häufig gewordene Praxis vieler Unternehmen. Vor allem leitende Angestellte erhalten diese regelmäßig. Es ist zu beachten, dass Tantiemen Erfolgsbeteiligungen sind, die leitende Angestellte im Regelfall nicht sofort erhalten. Sondern sie verbleiben vorerst im Unternehmen. Da es verschiedene Beteiligungsmodelle gibt, ist es zumeist ratsam, einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zur Prüfung eines Dienstvertrags für leitende Angestellte zu konsultieren. Wie z. B. die Rechtsanwälte der Hamburger Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen.

Arbeitsrecht Hamburg - Prokuraerteilung und leitende Angestellte

Durch Prokuraerteilung erhält der entsprechende Mitarbeiter eines Betriebs umfangreiche geschäftliche Vertretungsvollmacht. Die Rechtsanwälte der in Hamburg ansässigen Kanzlei Hecht weisen darauf hin, dass die allein Erteilung von Prokura nicht bedeutet, dass der Mitarbeiter direkt den Status eines leitenden Angestellten genießt. Vielmehr muss neben der Verleihung von Prokura auch das Aufgabengebiet nicht unbedeutend sein.

Rückzahlungsvereinbarung - Arbeitsrecht Hamburg für leitende Angestellte

Unternehmen haben in der Regel ein Interesse daran, dass sich ihre Mitarbeiter weiterbilden und das gewonnene Wissen dem Unternehmen nützlich ist. Vor allem für leitende Angestellte können Fortbildungen anfallen, um ihrem erweiterten Aufgabenbereich gerecht zu werden. Arbeitgeber können – sofern sie die Kosten einer Fort- / Weiterbildung übernommen haben – selbige zurückverlangen. Insbesondere in Fällen, in denen Mitarbeiter viele Kurse besucht haben, den Lehrgang jedoch vorzeitig abbrechen und dann dem Arbeitgeber kündigen, um sich anderweitig zu bewerben. Die Anwälte der Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht können bezüglich Fragen zu Rückzahlungsvereinbarungen jederzeit behilflich sein.

Leitende Angestellte - Das wichtigste im Überblick

Wir, die Rechtsanwälte der arbeitsrechtlich orientierten Kanzlei Heiko Hecht & Kollegen aus Hamburg, unterstützen Sie – neben den „allgemeinen“, arbeitsrechtlichen Fragen wie Kündigungen – insbesondere bei den für leitende Angestellte spezifischen Fragen, wie etwa:

  • Bonus- und Prämienzahlungen
  • Tantiemen
  • Aktienoptionen
  • Prokuraerteilung
  • Dienstwagennutzung
  • Gestaltung von Wettbewerbsverboten
  • Rückzahlungsvereinbarungen
  • Prämien

Wir wählen gemeinsam mit Ihnen den Weg aus, der Sie zu Ihrem Ziel führt. Wir zeigen Ihnen die rechtlichen Optionen auf und diskutieren gerne zusammen mit Ihnen, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.

E-Mail Kontaktformular Anruf

 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-175 drtm-bns 2024-11-21
Mehrarbeit Hamburg, Arbeitsvertrag pruefen Hamburg, Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg