E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zum Rechtsmissbrauch bei einem Insolvenzantrag

Verfolgt ein Gläubiger mittels eines Insolvenzantrages offensichtlich nur den Zweck sich Geschäftsanteile des Konkurrenten anzueignen oder ihn aus dem Wettbewerb zu drängen, so ist er unzulässig.


Voraussetzung für das Stellen eines Insolvenzantrages ist, dass der Antragsteller über ein entsprechendes Rechtsschutzinteresse verfügt. Ein solches ist nicht etwa schon deshalb zu versagen, weil der Gläubiger neben einer quotalen_Befriedigung seiner Forderung auch die Ausschaltung eines zahlungsunfähigen Konkurrenten verfolgt. Dafür spricht das alleine der Staat in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, weshalb die Motivation der Antragstellung insgesamt den Grundgedanken eines Insolvenzverfahrens zuwider laufen muss, um rechtswidrig zu sein.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IX ZB 214 10 vom 19.05.2011
Normen: § 14 I InsO
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-153 drtm-bns 2024-11-25
Aufhebungsvertrag Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Anwalt Vorruhestand Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg