E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zum Rückkaufswert von Lebensversicherungen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden das Lebensversicherer ihren Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung mindestens 50 % des eingezahlten Kapitals erstatten müssen.


Mit seinem Urteil stärkte der BGH insbesondere Versicherungsnehmer welche schon in den ersten Jahren nach dem Abschluss ihren Vertrag wieder kündigten und teilweise nur sehr geringe Summen erhielten. Bei dieser Grenze von 50 % des eingezahlten und durch Zinsen angehäuften Kapitals dürfen keine Abschlusskosten abgezogen werden.

Anmerkung: Da seit dem 01. Januar 2008 ohnehin ein neues Versicherungsvertragsgesetz in Kraft ist, entfaltet dieses Urteil nur für Verträge Bedeutung, welche zwischen den Jahren 1995 bis 2007 abgeschlossen wurden.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH IV ZR 17 13 vom 11.09.2013
Normen: §§ 169 II, 5a VVG a.F.
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-153 drtm-bns 2024-11-24
Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg, Anwaltskanzlei Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg