E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Erstattungsfähigkeit vorgerichtlicher Anwaltskosten selbst bei eindeutigen Haftungsfällen

Die Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall kann in einfach gelagerten Fällen versagt werden.

Ein einfach gelagerter Fall kann jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen angenommen werden, insbesondere dann, wenn die Beauftragung eines Rechtsanwalts gradezu als unvernünftig oder schikanös bzw. rechtsmissbräuchlich erscheint.
Zu beachten ist jedoch die gestiegene Komplexität und Dimension des Umfangs und der Geltendmachung sämtlicher ersatzfähiger Schäden, sowie die unterschiedlichen Haftungsverteilungen bei Verkehrsunfällen, wonach in der Regel selbst bei eindeutigen Haftungsfällen kein einfach gelagerter Fall angenommen werden kann. Hinzu kommt nach dem AG Münster eine vielseitige Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung und Ersatzfähigkeit.

Eine Ersatzpflicht vorgerichtlicher Anwaltskosten besteht auch, wenn sich ein Rechtsanwalt selbst vertritt.
 
Amtsgericht Münster, Urteil AG Muenster 60 C 4389 10 vom 09.02.2011
Normen: StVG § 7 I, II; BGB I, II, 249 I; VVG § 115
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-153 drtm-bns 2024-11-22
Anwalt Abfindung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Rechtsanwalt Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Aufhebungsvertrag Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg