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Indiz für Diskriminierung bei Falschauskunt

Erteilt ein Arbeitgeber falsche Auskünfte über die Gründe der Nichtverlängerung eines Arbeitsverhältnisses, so kann dies ein Indiz für eine Diskriminierung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber sein.

Dies gilt insbesondere dann, wenn die erteilten Auskünfte über die NIchtverlängerung des Arbeitsverhältnisses im Widerspruch zum sonstigen Verhalten des Arbeitgebers standen.

In dem entschiedenen Fall verlängerte ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer türkischstämmigen Arbeitnehmerin nicht, obwohl er in dem Arbeitszeugnis ausführte, dass die Arbeitnehmerin stets zu seiner vollsten Zufriedenheit gearbeitet habe.
 
Bundesarbeitsgericht , Urteil BAG 8 AZR 364 11 vom 21.06.2012
Normen: § 15 AGG
[bns]
 

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