E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Arbeitnehmer darf auf Abgeltung zuviel berechneten Urlaubs bestehen

Berechnet ein Arbeitgeber im Rahmen einer Kündigung die noch abzugeltenden Urlaubstage falsch und ist die Anzahl der Urlaubstage zu hoch, so ist darin ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu sehen.

Der Arbeitgeber kann das deklaratorische Schuldanerkenntnis auch nicht anfechten, wenn es zu der Falschberechnung aufgrund eines Fehlers im Personalabrechnungssystem kam. Auch ist es dem Arbeitnehmer aus Treu und Glauben nicht versagt, sich auf die Erklärung im Kündigungsschreiben zu berufen. Zweck des Kündigungsschreibens ist es, die Anzahl der noch bestehenden Urlaubstage abschließend festzulegen und so einen Streit bei der Abwicklung entgegenzuwirken. Nach Ansicht des Gerichts liegt auch bei der Kenntnis eines Berechnungsfehlers seitens des Arbeitnehmers keine unzulässige Rechtsausübung vor, wenn es für den Arbeitgeber nicht schlechthin unzumutbar ist, an der falschen Berechnung festzuhalten.
 
Landesarneitsgericht Köln, Urteil LAG NW 9-Sa-797 11 vom 04.04.2012
Normen: BGB § 242
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-01 wid-149 drtm-bns 2024-11-01
Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, Arbeitsvertrag Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg, Mobbing Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg