E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kein Anspruch auf Zahlung einer Gratifikation bei gekündigtem Arbeitsverhältnis

Ein Anspruch auf Auszahlung einer Weihnachtsgratifikationen darf davon abhängig gemacht werden, dass zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis besteht.

Dabei ist im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen Stichtagsregelung auf den Zweck solcher Sonderzahlungen abzustellen, der in der Regel darin liegt, die künftige Betriebstreue zu honorieren.

Die Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation kann auch dann rechtswirksam versagt werden, wenn zum maßgeblichen Stichtag ein gekündigtes Arbeitsverhältnis vorliegt und der Grund für die Kündigung in der Sphäre des Arbeitgebers liegt, wenn dieser die Kündigung nicht ausschließlicht ausspricht, um einer Auszahlung einer Gratifikation zu entgehen.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 10 AZR 667 10 vom 18.01.2012
Normen: BGB §§ 611, 307 I
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-25 wid-149 drtm-bns 2024-11-25
Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Kuendigungsschutz Hamburg, Kuendigungsfristen Hamburg, Kuendigung Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg