E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Haftung des Architekten und gestörte Gesamtschuld

Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs trifft den mit der örtlichen Bauaufsicht, Bauleitung oder Bauüberwachung beauftragten Architekten die Pflicht, nicht nur seinen Auftraggeber sondern auch Dritte, die sich befugt auf der Baustelle aufhalten, vor Schäden zu bewahren, die im Zusammenhang mit der Errichtung des Bauwerks entstehen können.


Wird ein Unfall eines auf Grund eines wirksamen Vertrags entliehenen Arbeitnehmers im Unternehmen des Entleihers durch den zuständigen Versicherungsträger,als Arbeitsunfall anerkannt, hindert dies die Zivilgerichte nicht, den Unfall haftungsrechtlich dem Unternehmen des Entleihers zuzuordnen und diesen als haftungsprivilegiert anzusehen.

Besteht zwischen mehreren Schädigern ein Gesamtschuldverhältnis, so können Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner endgültig entfiele, wenn die Schadensverteilung nicht durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers gestört wäre.

Die durch eine sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers bewirkte Störung des Gesamtschuldverhältnisses wird nicht dadurch ''ausgeglichen'', dass dem aus übergegangenem Recht klagenden Sozialversicherungsträger ein Rückgriffsanspruch gegen den Erstschädiger zusteht.
 
Bundesgerichtshof, Urteil BGH VI ZR 47 13 vom 18.11.2014
Normen: BGB § 823 Abs. 1; SGB VII § 104 Abs. 1 S. 1, § 108 Abs. 1; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-28 wid-149 drtm-bns 2024-04-28
Abmahnung Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Abmahnung Hamburg