E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 300 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten kann zu Aufwendungsersatz an die Berufsgenossenschaft führen

Verstößt ein Arbeitgeber gegen die gängigen Unfallverhütungsvorschriften, so kann er unter Umständen dazu verpflichtet sein, der Berufsgenossenschaft die von dieser zu leistenden unfallbedingten Aufwendungen zu erstatten.


In dem entschiedenen Fall versäumte es der Arbeitgeber Absturzsicherungen anzubringen, nachdem vorher auf einem Flachdach 5 qm große Löcher gesägt und mit Dampfsperrfolie bedeckt worden waren. Die Löcher waren nicht mehr sichtbar, so dass ein Mitarbeiter in die Tiefe stürzte und sich so schwer verletzte, dass er dauerhaft erwerbsgemindert ist und in einem Pflegeheim untergebracht werden muss. Die Berufsgenossenschaft erbrachte Leistungen in Höhe von 1 Mio Euro.
Das Gericht entschied, dass der Arbeitgeber unter den Löchern ein Gerüst hätte installieren können und müssen, weil sich das Gefahrenpotential geradezu aufdrängte.
 
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil OLG Oldenburg 14 U 34 14 vom 23.10.2014
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-04-28 wid-149 drtm-bns 2024-04-28
Anwalt Abmahnung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Personalabbau Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Arbeitnehmer Hamburg, Verschwiegenheitspflicht Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Pruefung Arbeitsvertrag Hamburg