E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Azubi muss Schmerzensgeld zahlen

Verursacht ein Auszubildender bei einem anderen Arbeitnehmer einen Schaden, so haftet er genauso wie ein normaler Arbeitnehmer hinsichtlich des entstandenen Schadens, ohne Rücksicht auf das jugendliche Alter des Auszubildenden.


In dem entschiedenen Fall warf ein Auszubildener ohne Vorwarnung und mit abgewandter Körperhaltung ein 10 g schweres Wuchtgewicht hinter sich und traf dabei seinen Arbeitskollegen am Kopf. Dieser wurde am linken Auge, am Augenlid und an der Schläfe getroffen und musste in einer Augenklinik stationär behandelt werden. Er musste sich mehreren operativen Eingriffen unterziehen, bei denen ihm aufgrund einer Verletzung der Hornhaut eine künstliche Linse eingesetzt werden musste.
Das Gericht entschied, dass der Auszubildende Schmerzensgeld zahlen muss und dabei keine Rücksicht auf sein junges Alter von 17 Jahren genommen werden könne.
 
Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil LAG HE 13 Sa 269 13 vom 20.08.2013
Normen: SGB VII §§ 105, 106
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-22 wid-149 drtm-bns 2024-11-22
Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Krankheitsbedingte Kuendigung Hamburg, Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Rechtsanwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg, Personalabbau Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg