E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Mindestlöhne in der Pflege steigen

Im kommenden Jahr sowie 2019 und 2020 werden die gesetzlich geregelten Mindestlöhne in der Pflege jeweils zum Jahresbeginn angehoben.

Der Pflegemindestlohn steigt ab 2018 auf 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Eine Verordnung, die diese Erhöhung regelt, hat die Bundesregierung im Juli beschlossen. Anfang 2019 und 2020 wird der Pflegemindestlohn nochmals erhöht. Mit der Verordnung gelten für alle Pflegebetriebe und ihre Beschäftigten die bereits im April von der Pflegekommission ausgehandelten Lohnuntergrenzen. Das sind derzeit 10,20 Euro pro Stunde im Westen und 9,50 Euro im Osten. Ab Januar 2019 sind 11,05 Euro im Westen und 10,55 Euro im Osten die Untergrenze für den Stundenlohn und ab 2020 gilt ein Mindestlohn von 11,35 Euro im Westen und 10,85 Euro im Osten.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-12-04 wid-149 drtm-bns 2024-12-04
Rechtsanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Anwalt Arbeitsrecht Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Betriebsverfassungsrecht Hamburg, Arbeitnehmer Arbeitsrecht Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Verhaltensbedingte Kuendigung Hamburg, Interessenausgleich Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg, Kuendigungsschutzklage Hamburg