E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Schadensersatzansprüche können im Arbeitsrecht unter eine Ausschlussfrist gestellt werden

Schadensersatzansprüche aus dem Arbeitsverhältnis können aufgrund einer vertraglich vereinbarten Klausel innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit verfallen, wenn sie nicht vorher gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich geltend gemacht worden sind.

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, kann eine drei monatige Ausschlussfrist vereinbart werden. In dem entschiedenen Fall, verklagte ein Arbeitgeber, ein Autohausbetreiber, seinen Arbeitnehmer auf Schadensersatz. Hintergrund war, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer im Verkauf angewiesen hatte, keine Fahrzeuge herauszugeben, die nicht vollständig bezahlt sind oder die Finanzierung gesichert ist. Ein Verkäufer gab ein Fahrzeug, welches nicht vollständig bezahlt war, auf Drängen eines Kunden trotzdem raus. Der Kunde verschwand mit dem Fahrzeug nach Italien und konnte nicht mehr aufgefunden werden. Dem Arbeitgeber entstand ein Schaden von fast 30.000 ?.
 
Bundesarbeitsgericht, Urteil BAG 8 AZR 96 17 vom 07.06.2018
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-24 wid-149 drtm-bns 2024-11-24
Abmahnung Hamburg, Pflichtverletzung Hamburg, Arbeitszeugnis Hamburg, Fachanwalt Abmahnung Hamburg, Sperrzeit nach Kuendigung Hamburg, ausserordentliche betriebsbedingte Kuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Fachanwalt Aenderungskuendigung Hamburg, Mehrarbeit Hamburg, Rechtsanwaltskanzlei Hamburg