E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Kopftuchverbot am Arbeitsplatz zulässig

Niemand darf wegen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung in Beschäftigung und Beruf diskriminiert werden.


Das Tragen eines Kopftuches kann am Arbeitsplatz dennoch untersagt werden, wenn dies auf einer internen Regel beruht, die das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen untersagt und unterschiedslos für jede Bekundung solcher Überzeugungen gilt. Insbesondere, wenn alle Arbeitnehmer des Unternehmens gleich behandelt werden, indem ihnen allgemein und undifferenziert vorgeschrieben wird, sich neutral zu kleiden, was das Tragen solcher Zeichen ausschließt.
 
> Europäischer Gerichtshof, Urteil EuGH C-157 15 vom 14.03.2017
[bns]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Abmahnung Hamburg, Mobbing Hamburg, Betriebsvereinbarung Hamburg, Fachanwalt Vorruhestand Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Fachanwalt Kuendigungsschutzklage Hamburg, Schutz vor Diskriminierung, Mehrarbeit Hamburg, Aenderungskuendigung Hamburg, Fristlose Aenderungskuendigung Hamburg