E-Mail 040 / 300 68 71 0 Anfahrt Kanzlei Facebook Abfindungsrechner Kündigung Abfindung einfach erklärt
★ ★ ★ ★ ★
Über 350 Bewertungen auf ProvenExpert.com
lesen Sie mehr

Zulässigkeit von verdachtsunabhängigen Suchtmittelkontrollen

Durch Betriebsvereinbarungen kann ein Arbeitgeber berechtigt werden, verdachtsunabhängige Suchtmittelkontrollen unter der Belegschaft durchführen zu lassen.

Erfordert die Tätigkeit in bestimmten Betriebsbereichen ein erhöhtes Maß an Präzision und Aufmerksamkeit, kann sich ein Arbeitgeber durch Betriebsvereinbarung das Recht zur Durchführung verdachtsunabhängiger Suchtmittelkontrollen einräumen lassen. Dies gilt nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn die Durchführung für die Arbeitnehmer nur eine verhältnismäßig geringe Belastung darstellt und zugleich für den Arbeitgeber von erheblicher Bedeutung ist.

Im zu entscheidenden Fall bejahte das Gericht die Zulässigkeit, nachdem ein nach dem Zufallsprinzip ausgewählter Arbeitnehmer lediglich eine Urinprobe beim Betriebsarzt oder einem Arzt eigener Wahl abgeben muss. Die Tätigkeit der Arbeitnehmer erfordert hohe Konzentration und Aufmerksamkeit, da die hergestellten Geräte bereits bei geringer Unachtsamkeit massive Schäden verursachen können.

 
[mmk]
 

Headoffice Hamburg City

Elbchaussee 16
22765 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro City Neuer Wall

Neuer Wall 71
20354 Hamburg
Tel: 040 / 300 68 71 0
Fax: 040 / 300 68 71 999

Büro Hamburg Süderelbe

Aue-Hauptdeich 21
21129 Hamburg
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

Büro Landkreis Stade

Ostfeld 11a
21635 Jork
Tel: 040 / 74 21 46 95
Fax: 040 / 74 21 46 94

hmbg-hcht 2024-11-21 wid-149 drtm-bns 2024-11-21
Anwalt Arbeitsvertrag Hamburg, Kuendigung Hamburg, Arbeitsrecht Gleichbehandlungsgesetz, Personalabbau Hamburg, Anwalt Kuendigung Hamburg, Anwaelte Arbeitsrecht Hamburg, Anstellungsvertrag Hamburg, Kuendigung lang andauernde Erkrankung Hamburg, Abmahnung Hamburg, Anwalt Abfindung Hamburg