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Ein Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019
Das Arbeitsverhältnis kann aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses selbst bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.06.2019
Ist die von einem Scheinselbständigen erhaltene Vergütung höher als der übliche Arbeitslohn von Arbeitnehmern mit vergleichbaren Arbeitsaufgaben, muss der Scheinselbständige dem Arbeitgeber die Differenz erstatten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.06.2019
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er Massenentlassungen vornimmt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.06.2019
Grundsätzlich muss der Betriebsrat einer personellen Maßnahme zustimmen, insbesondere zu Einstellungen von Arbeitnehmern.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019
Ein Arbeitsverhältnis kann befristet geschlossen werden, wenn ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019
Um einen Arbeitsunfall handelt es sich auch, wenn eine Arbeitnehmerin auf dem Weg zur Arbeit sich mit einer weiteren Kollegin trifft, um mit dieser Kollegin den Restweg zur Arbeitsstätte anzutreten.
Sozialgericht Osnabrück, Urteil vom 29.05.2019
Eine verhaltensbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine Vertragspflicht in der Regel schuldhaft erheblich verletzt, das Arbeitsverhältnis konkret beeinträchtigt wird, eine zumutbare Möglichkeit einer anderen Beschäftigung nicht besteht und die Lösung des Arbeitsverhältnisses in Abwägung der Interessen beider Vertragsteile billigenswert und angemessen erscheint.
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 08.05.2019
Bei der Aufstellung eines Sozialplans hat die Einigungsstelle sowohl die sozialen Belange der betroffenen Arbeitnehmer zu berücksichtigen als auch auf die wirtschaftliche Vertretbarkeit ihrer Entscheidung für das Unternehmen zu achten.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2019
Fällt einem Arbeitnehmer bei einer Kündigung ein Eigenverschulden zu Last, so kann sich dieses auf den Arbeitslosengeldanspruch auswirken, sodass der Arbeitslosengeldanspruch für einen bestimmten Zeitraum ruht.
Landessozialgericht Essen, Urteil vom 11.04.2019
 

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