Haben Sie Fragen? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf:



Rechtsanwalt & Fachanwalt Heiko Hecht
Das könnte Sie auch interessieren:
Nebentätigkeit | Überstunden | Kündigung | Aufhebungsvertrag
Das Arbeitszeugnis muss schriftlich und zwar regelmäßig maschinenschriftlich auf DIN-A4-Geschäftspapier des Arbeitgebers erstellt werden. Nachträgliche Verbesserungen sind nicht zulässig. Bei einem neutralen Bogen muss das Zeugnis neben der Unterschrift des Arbeitgebers den Firmenstempel enthalten. Für die Unterzeichnung des Zeugnisses ist ein dokumentenechter Stift (Tinte, Filzstift oder Kugelschreiber) zu verwenden, nicht etwa ein Bleistift.
Auch für ausländische Arbeitnehmer ist das Arbeitszeugnis in Deutsch abzufassen. Das Zeugnis ist in der Überschrift als solches zu kennzeichnen.
Das Zeugnis ist am Ende handschriftlich zu unterzeichnen.