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Rechtsanwalt & Fachanwalt Heiko Hecht
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Der Begriff der Leistungen umfasst sämtliche Faktoren, die geeignet sind, die berufliche Verwendbarkeit eines Arbeitnehmers zu umschreiben. Hierzu gehören:
Spezialkenntnisse und besondere Fertigkeiten haben in die Bewertung mit einzufließen.